Tennis ist nun doch ab Donnerstag, den 05.11. hessenweit untersagt. § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie wurde entsprechend angepasst. In § 2 Abs. 2 der Verordnung heißt es wörtlich: Bis zum Ablauf des 30. November 2020 ist der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb untersagt. D. h., wir müssen auch Platz 4 ab Donnerstag geschlossen halten. Auch das Hallentraining ist zumindest im November nicht mehr möglich.