Öffnung der Tennisplätze unter Coronabedingungen

Liebe Tennis-Eintrachtler*innen,

wir dürfen vorsichtig wieder auf die Plätze, räumliche Distanz und Hygienemaßnahmen sind und bleiben aber das Gebot der Stunde – auch auf der Tennisanlage.

Es gelten die strengen Vorgaben der Hessischen Landesregierung bezüglich des Coronavirus. Nach der  Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 07. Mai 2020 (s. § 2 Abs. 2 Ziff. 2 der VO) ist der Trainingsbetrieb unter den folgenden Umständen gestattet:

  • er muss kontaktfrei ausgeübt werden
  • ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen ist zu gewährleisten
  • Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, werden umgesetzt
  • Umkleidekabinen, Dusch-­ und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, bleiben geschlossen
  • der Zutritt zur Sportstätte erfolgt unter Vermeidung von Warteschlangen
  • Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-­Institutes werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt
  • es sind keine Zuschauer erlaubt
  • Die Empfehlungen des Robert Koch-­Instituts zur Hygiene sind zu beachten (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html)

Wir nehmen diese strengen Auflagen gemeinsam als Verein ernst und haben zur Umsetzung in Anlehnung der Empfehlungen des Hessischen Tennisverbandes (https://www.htv-tennis.de/tennispl%C3%A4tze-in-hessen-wieder-ge%C3%B6ffnet.php ) demgemäß folgende Regelungen aufgestellt, die strikt einzuhalten sind und ab Öffnung der Tennisanlage am 09. Mai bis auf Weiteres Gültigkeit haben. 

Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mind. 1,5 m muss durchgängig auf der gesamten Anlage, auch beim Warten, Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Spielpausen eingehalten werden. Auf jedem Platz stehen zwei Spielerbänke in ausreichendem Abstand. 

Wir sind nicht unhöflich, sondern umsichtig; statt eines Händedrucks schenken wir ein freundliches Lächeln.

Doppel bzw. 4er Training sind entsprechend den Empfehlungen des HTV erlaubt.

Vor dem Tennis spielen ist zwingend eine Reservierung mit Namen aller Spieler im Belegbuch vorzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn alle Plätze frei sind. Es geht darum, im Zweifel eine Infektionskette nachvollziehen zu können. Gastspieler sind bis auf Weiteres nicht erlaubt. Ausgenommen sind Trainingsstunden über die Tennisschule Marc Schechter, die hierfür separat eine Anwesenheitsliste führt.

Die Umkleide- und Duschräume bleiben zunächst geschlossen, die Toiletten sowie der Flur mit dem Belegbuch sind geöffnet. Bitte hier die Hinweisschilder und Abstandsmarkierungen beachten und das bereitgestellte Desinfektionsmittel benutzen.   

Das Clubrestaurant bleibt bis einschließlich Donnerstag, 14. Mai geschlossen, ein Aufenthalt auf der Terrasse ist nur zur Essensabholung oder bei Regenpausen unter Einhaltung des Mindestabstandes gestattet. Ein geselliger Aufenthalt bleibt untersagt. Nach § 4 Abs. 2 der VO darf Adi sein Clubrestaurant mit Außenbewirtschaftung auf der Terrasse mit den dort benannten strengen Auflagen ab dem 15. Mai öffnen.  

Für nachweislich mit dem Coronavirus Infizierte ist ein Betreten der Anlage untersagt. Generell sollen Personen mit Fieber bzw.  Atemwegs- oder grippalen Symptomen sich nicht auf der Anlage aufhalten.  

Eine generelle Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen besteht nicht.

Für die Umsetzung der Vorgaben sind wir als Vorstand und Corona-Beauftragte verantwortlich. Den Anordnungen des Vorstands und der eingesetzten Trainer ist unbedingt Folge zu leisten. 

Wir bitten um Verständnis und danken allen für die Unterstützung.

Euer Vorstand